Rechtsberatung
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Bei komplexen Vermögens- oder Familiensituationen lassen Sie sich am besten von einer Fachperson beraten. Juristinnen und Juristen mit Spezialgebiet Erb- und Eherecht, Notare, Vermögensberater oder Banken mit Erbschaftsabteilungen helfen Ihnen weiter.

Als Fachmann steht der EvB der Anwalt Dr. iur. Daniel Trachsel zur Seite, wenn Fragen betreffend Legaten oder Testamenten auftauchen. Mitglieder der EvB können sich in einem ersten Schritt auch telefonisch von ihm beraten lassen. Daniel Trachsel ist Partner des Anwaltsbüros Langner Stieger Trachsel & Partner in Zürich. Seine Schwerpunkte liegen im Ehe-, Familien- und Güterrecht sowie im internationalen Privatrecht mit Schwerpunkt Erb- und Eherecht.

Mit folgenden Fragen ist Daniel Trachsel in seiner Anwaltskanzlei häufig konfrontiert:

Für wen lohnt sich eine Erbschaftsberatung, wie lange dauert eine solche und wie tief muss man dafür in die Tasche greifen?
Daniel Trachsel: Wer ein Testament errichten oder generell seinen Nachlass regeln will, tut gut daran, bei Unsicherheiten Rat einzuholen. Fehler können sich verhängnisvoll auswirken und zu Konflikten unter den Erben führen – also genau das, was der Erblassende nicht will. Meist genügt schon eine kurze Konsultation bei einem Anwalt, um Klarheit zu schaffen. Die Stundenansätze schwanken zwischen 200 und 350 Franken.

Wie wird ein Erbe nach gesetzlichen Vorschriften verteilt, wenn kein Testament erstellt wird?
Bei verheirateten Paaren geht das Erbe zu 50 % an den hinterbliebenen Ehepartner respektive die Ehepartnerin und zu 50 % an die Kinder. Viele wissen jedoch nicht, dass dies in einem zweistufigen Verfahren abläuft. Im ersten Schritt wird das Vermögen nach güterrechtlichen Regeln aufgeteilt. Das heisst, je nach Güterstand erhält der hinterbliebene Ehepartner den ihm zustehenden Teil. Was übrig bleibt, ist der Nachlass, der dann in einem zweiten Schritt nach erbrechtlichen Regeln aufgeteilt wird.

Bei nicht verheirateten oder verwitweten Personen geht das gesamte Vermögen an die Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, kommen die Eltern oder, wenn diese nicht mehr leben, die Geschwister zum Zuge. Fehlen solche, geht der Nachlass an die Nachkommen des grosselterlichen Stamms und schliesslich, wenn gar niemand mehr auffindbar ist, an den Staat.

Haben Sie als Anwalt einen gewissen Einfluss auf Ihre KlientInnen, wie diese ihr Geld vererben sollen?
Einfluss ist das falsche Wort. Als Anwalt zeigt man dem Klienten alle möglichen Optionen auf, damit dieser die ihm zusagende Nachfolgeregelung treffen kann. Der Gestaltungsraum ist bereits im güterrechtlichen Bereich sehr gross: Ob die Ehegatten unter dem Güterstand der Gütertrennung oder aber in Gütergemeinschaft lebten, hat Auswirkungen auf das Erbe. Komplex sind auch die so genannten Patchwork-Familien, wo das Ehepaar in zweiter Ehe mit Kindern aus erster und zweiter Ehe zusammenlebt. Je nachdem, wer zuerst stirbt, können die eigenen Nachkommen mehr oder weniger erhalten. Es gibt hier eine Reihe von erbrechtlichen Instrumenten, etwa die Vor- und Nacherbeneinsetzung, um unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden.

Informieren Sie Ihre KlientInnen über die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu berücksichtigen?
Ja, ich zeige auch diese Möglichkeit auf. Zu erwähnen ist dabei, dass gemeinnützige Organisationen in den meisten Kantonen steuerbefreit sind, was für viele Erblasser ein zusätzliches Argument ist, um einen guten Zweck zu unterstützen.

Wenn Sie die Kontaktangaben von Daniel Trachsel benötigen, Fragen zur Erklärung von Bern haben oder ein persönliches, vertrauliches Gespräch wünschen, erreichen Sie Marion Graber unter 044 277 70 12 oder marion.graber[at]evb.ch.