Bilaterale Handelspolitik
Die Schweiz muss anders handeln (16.07.10)
Die Wirtschaftskrise vertieft die Kluft zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden. Und die Schweiz ist noch weit davon entfernt, ihre handelspolitische Verantwortung wahrzunehmen.
Text: Thomas Braunschweig
Für die Schweiz sind bilaterale Freihandelsabkommen zum wichtigsten handelspolitischen Instrument geworden. Wie viele andere Länder auch versucht sie, mit solchen Verträgen ihren Aussenhandel zu fördern. Im Vergleich zu multilateralen Handelsregeln streben aber bilaterale Abkommen einen weitergehenden Zollabbau und einen umfassenderen Schutz von geistigen Eigentumsrechten wie beispielsweise Patenten an.
Die Schweiz hat bereits über zwanzig solcher Abkommen unterzeichnet, mehrere mit Ländern des Südens. So bestehen Verträge beispielsweise mit Ägypten, Chile, Kolumbien oder der südafrikanischen Zollunion (Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland). Weitere Abkommen mit Algerien, Indien, Indonesien, Thailand und Vietnam werden zurzeit verhandelt oder sind in Vorbereitung. Gerade in Ländern wie Kolumbien, wo massive Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, besteht die Gefahr, dass solche Handelsabkommen zur weiteren Verschlechterung der Menschenrechtssituation beitragen.
Zölle als Knackpunkt
Genügen die Freihandelsabkommen der Schweiz mit diesen Ländern den Ansprüchen eines gerechten Handels? Zur Beantwortung dieser Frage muss abgeklärt werden, inwieweit sich diese Abkommen an der Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung und der Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere den sozialen und wirtschaftlichen Rechten, orientieren. Zu Ersterem hat sich die Schweiz im Rahmen der UNO-Entwicklungsziele bekannt, zu Letzterem mit der Ratifizierung des Sozialpakts, in dem unter anderem das Recht auf Gesundheit und das Recht auf ausreichende Nahrung festgeschrieben sind.
Ein wichtiges Ziel von bilateralen Freihandelsabkommen ist die Senkung – und schliesslich Eliminierung – der Importzölle auf Industriegüter. Diese Zölle sind jedoch von grosser Bedeutung für die Länder des Südens, schützen sie doch damit ihre jungen und noch wenig wettbewerbsfähigen Industriezweige vor ausländischer Konkurrenz. Als Resultat von massiven Zollsenkungen drohen deshalb Deindustrialisierung und Arbeitsplatzverlust.
Zusätzlich gehören Zölle zu den wichtigsten Einnahmequellen südlicher Regierungen. Deren Wegfall kann beispielsweise die Finanzierung von sozialen Sicherheitsnetzen gefährden und damit gerade während Wirtschaftskrisen die ärmsten Bevölkerungsschichten jeglichen Schutzes berauben. Beide Auswirkungen eines durch Freihandelsabkommen erzwungenen Zollabbaus erschweren daher die Befriedigung der Grundbedürfnisse.
Patente verhindern Produktion von günstigen Medikamenten
Im Interesse der heimischen Pharmaindustrie fordert die Schweiz in Freihandelsabkommen mit Ländern des Südens auch stets einen verstärkten Schutz von Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten. So verlangt sie unter anderem, dass die Schutzdauer für Patente von20 auf 25 Jahre erhöht wird.
Als Folge der zeitlichen Ausdehnung dieses Monopols – denn darum handelt es sich bei Patenten – verzögert sich die Einführung von Generika und damit die Verfügbarkeit von erschwinglichen Medikamenten. Für die ärmeren Bevölkerungsgruppen im Süden, die sich weder patentgeschützte Medikamente leisten können noch über eine Krankenkasse verfügen, kann dies fatale Folgen haben. Dies gilt insbesondere für entsprechende Forderungen in den laufenden Verhandlungen mit Indien. Denn das Land versorgt mit seiner riesigen Generikaproduktion weite Teile des Südens mitgünstigen Medikamenten und wird deshalb zu Recht als «Apotheke der Armen» bezeichnet.
Aus einer menschenrechtlichen Perspektive wird dadurch das fundamentale und rechtlich bindende «Recht auf den höchstmöglichen Gesundheitsstandard » verletzt, das auch eine angemessene medizinische Versorgung umfasst. Obwohl die Verpflichtung zum Schutz des Rechts auf Gesundheit in erster Linie beim entsprechenden Staat liegt, steht auch die Schweiz in der Pf licht. Denn «reiche Länder tragen aus Sicht der Menschenrechte eine Verantwortung, den armen Ländern beizustehen», wie es Paul Hunt, der ehemalige UNO-Sonderbeauftragte für das Recht auf Gesundheit formuliert.
Fragwürdige Handelspolitik
Die Ausführungen zeigen, dass die Schweiz ihre Freihandelsabkommen mit Ländern des Südens weder auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse der dortigen Bevölkerung noch auf die Respektierung der Menschenrechte in den Partnerländern ausrichtet. Dies ist moralisch bedenklich, entwicklungspolitisch fragwürdig und auch kurzsichtig.
Um die Handelsbeziehungen mit den Ländern des Südens – und insbesondere die entsprechenden bilateralen Freihandelsabkommen – gerechter zu gestalten, müsste die Schweiz von Forderungen abrücken, die die Situation der ärmeren Bevölkerungsschichten in den Partnerländern zusätzlich erschweren können. Generell sollte sie den südlichen Regierungen den notwendigen politischen Handlungsspielraum zugestehen, damit diese eine eigenständige Entwicklungsstrategie formulieren können, in deren Zentrum die Befriedigung der Grundbedürfnisse steht. Dazu gehört beispielsweise die genannte Möglichkeit zur Aufrechterhaltung von Zöllen zum Schutz eigener Industrien.
Weiter müsste die Schweiz genau analysieren, welche Wirkung ihre Verträge haben, um nicht Gefahr zu laufen, mit ihren Freihandelsabkommen gegen ihre internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte zu verstossen. Diese Analysen müssten gemacht werden, bevor weitere Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Deren Ergebnisse könnten Verhandlungsdelegationen als Entscheidungsgrundlage bei der Ausgestaltung von menschenrechtskonformen Handelsabkommen dienen.
Dieser Artikel erschien im Juli 2010 in der Zeitschrift Wendekreis
Text: Thomas Braunschweig
Für die Schweiz sind bilaterale Freihandelsabkommen zum wichtigsten handelspolitischen Instrument geworden. Wie viele andere Länder auch versucht sie, mit solchen Verträgen ihren Aussenhandel zu fördern. Im Vergleich zu multilateralen Handelsregeln streben aber bilaterale Abkommen einen weitergehenden Zollabbau und einen umfassenderen Schutz von geistigen Eigentumsrechten wie beispielsweise Patenten an.
Die Schweiz hat bereits über zwanzig solcher Abkommen unterzeichnet, mehrere mit Ländern des Südens. So bestehen Verträge beispielsweise mit Ägypten, Chile, Kolumbien oder der südafrikanischen Zollunion (Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland). Weitere Abkommen mit Algerien, Indien, Indonesien, Thailand und Vietnam werden zurzeit verhandelt oder sind in Vorbereitung. Gerade in Ländern wie Kolumbien, wo massive Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, besteht die Gefahr, dass solche Handelsabkommen zur weiteren Verschlechterung der Menschenrechtssituation beitragen.
Zölle als Knackpunkt
Genügen die Freihandelsabkommen der Schweiz mit diesen Ländern den Ansprüchen eines gerechten Handels? Zur Beantwortung dieser Frage muss abgeklärt werden, inwieweit sich diese Abkommen an der Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung und der Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere den sozialen und wirtschaftlichen Rechten, orientieren. Zu Ersterem hat sich die Schweiz im Rahmen der UNO-Entwicklungsziele bekannt, zu Letzterem mit der Ratifizierung des Sozialpakts, in dem unter anderem das Recht auf Gesundheit und das Recht auf ausreichende Nahrung festgeschrieben sind.
Ein wichtiges Ziel von bilateralen Freihandelsabkommen ist die Senkung – und schliesslich Eliminierung – der Importzölle auf Industriegüter. Diese Zölle sind jedoch von grosser Bedeutung für die Länder des Südens, schützen sie doch damit ihre jungen und noch wenig wettbewerbsfähigen Industriezweige vor ausländischer Konkurrenz. Als Resultat von massiven Zollsenkungen drohen deshalb Deindustrialisierung und Arbeitsplatzverlust.
Zusätzlich gehören Zölle zu den wichtigsten Einnahmequellen südlicher Regierungen. Deren Wegfall kann beispielsweise die Finanzierung von sozialen Sicherheitsnetzen gefährden und damit gerade während Wirtschaftskrisen die ärmsten Bevölkerungsschichten jeglichen Schutzes berauben. Beide Auswirkungen eines durch Freihandelsabkommen erzwungenen Zollabbaus erschweren daher die Befriedigung der Grundbedürfnisse.
Patente verhindern Produktion von günstigen Medikamenten
Im Interesse der heimischen Pharmaindustrie fordert die Schweiz in Freihandelsabkommen mit Ländern des Südens auch stets einen verstärkten Schutz von Patenten und anderen geistigen Eigentumsrechten. So verlangt sie unter anderem, dass die Schutzdauer für Patente von20 auf 25 Jahre erhöht wird.
Als Folge der zeitlichen Ausdehnung dieses Monopols – denn darum handelt es sich bei Patenten – verzögert sich die Einführung von Generika und damit die Verfügbarkeit von erschwinglichen Medikamenten. Für die ärmeren Bevölkerungsgruppen im Süden, die sich weder patentgeschützte Medikamente leisten können noch über eine Krankenkasse verfügen, kann dies fatale Folgen haben. Dies gilt insbesondere für entsprechende Forderungen in den laufenden Verhandlungen mit Indien. Denn das Land versorgt mit seiner riesigen Generikaproduktion weite Teile des Südens mitgünstigen Medikamenten und wird deshalb zu Recht als «Apotheke der Armen» bezeichnet.
Aus einer menschenrechtlichen Perspektive wird dadurch das fundamentale und rechtlich bindende «Recht auf den höchstmöglichen Gesundheitsstandard » verletzt, das auch eine angemessene medizinische Versorgung umfasst. Obwohl die Verpflichtung zum Schutz des Rechts auf Gesundheit in erster Linie beim entsprechenden Staat liegt, steht auch die Schweiz in der Pf licht. Denn «reiche Länder tragen aus Sicht der Menschenrechte eine Verantwortung, den armen Ländern beizustehen», wie es Paul Hunt, der ehemalige UNO-Sonderbeauftragte für das Recht auf Gesundheit formuliert.
Fragwürdige Handelspolitik
Die Ausführungen zeigen, dass die Schweiz ihre Freihandelsabkommen mit Ländern des Südens weder auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse der dortigen Bevölkerung noch auf die Respektierung der Menschenrechte in den Partnerländern ausrichtet. Dies ist moralisch bedenklich, entwicklungspolitisch fragwürdig und auch kurzsichtig.
Um die Handelsbeziehungen mit den Ländern des Südens – und insbesondere die entsprechenden bilateralen Freihandelsabkommen – gerechter zu gestalten, müsste die Schweiz von Forderungen abrücken, die die Situation der ärmeren Bevölkerungsschichten in den Partnerländern zusätzlich erschweren können. Generell sollte sie den südlichen Regierungen den notwendigen politischen Handlungsspielraum zugestehen, damit diese eine eigenständige Entwicklungsstrategie formulieren können, in deren Zentrum die Befriedigung der Grundbedürfnisse steht. Dazu gehört beispielsweise die genannte Möglichkeit zur Aufrechterhaltung von Zöllen zum Schutz eigener Industrien.
Weiter müsste die Schweiz genau analysieren, welche Wirkung ihre Verträge haben, um nicht Gefahr zu laufen, mit ihren Freihandelsabkommen gegen ihre internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte zu verstossen. Diese Analysen müssten gemacht werden, bevor weitere Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Deren Ergebnisse könnten Verhandlungsdelegationen als Entscheidungsgrundlage bei der Ausgestaltung von menschenrechtskonformen Handelsabkommen dienen.
Dieser Artikel erschien im Juli 2010 in der Zeitschrift Wendekreis
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