Patentgesetz
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Vernehmlassung zum Entwurf zum Patentgesetz, 2004  (10.09.04)
Vernehmlassung zum Entwurf zum Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz)
Florianne Koechlin ( Blauen-Institut und SAG) und François Meienberg (Erklärung von Bern)
September 2004


   Vernehmlassung zum Entwurf zum Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz)   (0.17 MB)
Einleitung
Der vorliegende Entwurf zur Revision des Patentgesetzes beinhaltet eine explizite Festschreibung der Patentierbarkeit des Lebens. Gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen, sowie auch menschliche Gene, Zellen und 'Bestandteile' sollen zweifelsfrei patentiert werden können.

Das Patentsystem ist eine Einrichtung, um „Erfindungen“ im Bereich der unbelebten Materie für eine gewisse Zeit vor Nachahmungen zu schützen. Lange Zeit dachte niemand daran, Lebewesen zu patentieren. Mit dem Aufkommen der Gentechnik entstand ein neues Spannungsfeld. Vor allem die Industrie drängte darauf, ihre Investitionen auch in diesem Bereich zu patentieren. Doch Lebewesen und biologische Prozesse erfüllen nicht die Grundkriterien des Patentgesetzes. Auch mit der juristischen Brechstange lassen sich Tiere, Pflanzen und menschliche Gene oder Bestandteile nicht in patentierbare „Erfindungen“ umdefinieren. Das hat bereits das erste je in Europa patentierte Säugetier, die berühmte Krebsmaus, gezeigt. Seither hörten die Auseinandersetzungen um diese Frage nicht auf. Das kanadische Patentamt zum Beispiel entschied, daß Tiere und Pflanzen nicht patentiert werden können. Auch das Europäische Patentamt wies einige Male auf solche Widersprüchlichkeiten hin und gab den Einsprechenden gegen solche Patente Recht. Das französische Parlament und die Bundesärztekammer Deutschland lehnen Patente auf Gene generell ab; der Deutsche Bauernverband spricht sich gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus.

Doch der politische Druck seitens der Gentechnik-Industrie nahm zu, und die Patentämter beugten sich mehr und mehr diesem Druck. Sie begannen, Patente auf transgene Tiere und Pflanzen, und auch auf Gene zu gewähren und mit rechtlich fragwürdigen Neudefinitionen zu begründen.

Der hier vorliegende zweite Entwurf für die Revision des Patentgesetzes beinhaltet den Versuch, diese Ungereimtheiten juristisch in Stein zu meißeln. Es soll nun keine zu disputierende Frage mehr sein: Gene gelten als „Erfindung“. Transgene Tiere und Pflanzen sind patentierbar. Und so weiter.

Damit stützt der Entwurf zum Patentgesetz die industriellen Interessen, auf Kosten ethischer und gesellschaftspolitischer Überlegungen, auf Kosten auch der Forschung und der Landwirtschaft. Das lehnen wir ab.
Wir begrüssen eine Revision des Patentgesetzes. Das ist dringend nötig. Der grosse und einseitig verwendete Interpretationsspielraum von Gerichten und Patentämtern, die in den letzten Jahren exzessiv Patente auf Leben gesprochen haben, muss durch ein neues Gesetz klare Grenzen gesetzt werden. Es ist an der Zeit, dass das Parlament und allenfalls die Stimmbevölkerung die politischen Rahmenbedingungen von Biotechpatenten definiert. Welche Position man auch vertritt, es ist klar, dass das aktuelle Gesetz den gemachten Erfahrungen zu wenig Rechnung trägt und den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt.

Der vorliegende Entwurf bringt gegenüber dem ersten Entwurf, der in der Vernehmlassung stark kritisiert wurde, einige Verbesserungen. Mit diesen Verbesserungen wird versucht einige der negativen Auswirkungen von Patenten auf Leben abzuschwächen, ohne aber Patente auf Leben in Frage zu stellen. Würden Patente auf Leben abgelehnt so wären diese Artikel nicht notwendig. Sollten aber, entgegen unserer Empfehlung, unter Art. 2 Patente auf Leben zugelassen werden, so bedeuten die Vorschläge zumindest punktuelle Verbesserungen, die von uns begrüsst werden, wobei der Wortlaut in den meisten Fällen noch optimiert werden muss.



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