Sortenschutzgesetz
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Im Sortenschutzgesetz wird geregelt, ob die Bäuerinnen und Bauern Saatgut aus der eigenen Ernte zurückbehalten können und ob die Züchter für die Weiterzucht frei auf geschützte Sorten zurückgreifen können. Wie auf internationaler Ebene engagiert sich die EvB auch national für starke Bauernrechte und einen freien Zugang zu genetischen Ressourcen.

11.03.02   Vernehmlassung zur Änderung des Sortenschutzgesetzes  



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